Wohnungseigentumsverwaltung
- Individuelle Betreuung des Gemeinschaftseigentums.
- Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter jährlich eine Begehung des Gemeinschaftseigentums im Beisein des Verwaltungsbeirats und/oder sonstiger Eigentümer vor. Zusätzlich werden nach Bedarf weitere Begehungen und Ortstermine durchgeführt.
- Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie notwendiger außerordentlicher Versammlungen.
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse und Durchsetzen der Hausordnung.
- Betreuung von Hausmeister und Reinigungskräften.
- Einleitung, Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum auf Basis eingeholter Angebote.
- Jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplans.
- Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.