Wohnungseigentumsverwaltung

  1. Individuelle Betreuung des Gemeinschaftseigentums.
  2. Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, nimmt der Verwalter jährlich eine Begehung des Gemeinschaftseigentums im Beisein des Verwaltungsbeirats und/oder sonstiger Eigentümer vor. Zusätzlich werden nach Bedarf weitere Begehungen und Ortstermine durchgeführt.
  3. Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung sowie notwendiger außerordentlicher Versammlungen.
  4. Umsetzung der gefassten Beschlüsse und Durchsetzen der Hausordnung. 
  5. Betreuung von Hausmeister und Reinigungskräften. 
  6. Einleitung, Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum auf Basis eingeholter Angebote.
  7. Jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplans. 
  8. Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. 
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